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Der Notar – Ihr unparteiischer Berater

Der Notar steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Der Notar hilft Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind „friedfertige“ Juristen. Sie sind zur Neutralität verpflichtet. Notare sind dabei aber nicht dazu berufen, Streitigkeiten autoritär zu entscheiden. Darin unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten Ihnen vielmehr Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Sie beraten ihre Klienten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und die Darstellung verschiedener rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Notare tragen auf diese Weise wesentlich zu einem wirksamen Verbraucherschutz bei.

Der Notar ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. So ist gewährleistet, dass Sie dem Notar Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen können und der Notar Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann.

Die schwierigen Aufgaben, die der Notar erfüllen muss, führen dazu, dass nur herausragend qualifizierte und erfahrene Juristen vom Justizministerium zum Notar ernannt werden. Neben der Befähigung zum Richteramt setzt die Ernennung zum Notar die Ableistung einer mindestens 3-jährigen weiteren Ausbildung als Notarassessor voraus. Zudem verpflichtet das Gesetz den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist nämlich von großer Bedeutung, um Sie kompetent beraten zu können.

Der Notar untersteht der Aufsicht der Rheinischen Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.

In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Notarielle Urkunden besitzen eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die einmal getroffenen Vereinbarungen. Und Zahlungsansprüche, die in einer notariellen Urkunde enthalten sind, können sogar unmittelbar aus der Urkunde vollstreckt werden, ohne dass zuvor nochmals ein Gericht eingeschaltet werden müsste. Letztlich vertrauen auch die Behörden, die die staatlichen Register (Grundbuch, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister) führen, bei ihrer Arbeit auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warn- und Belehrungsfunktion zu: Vor besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Ehe und Familie: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.
  • Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Der Gesetzgeber hat die Einschaltung des Notars in praktisch allen wichtigen und entscheidenden Rechtsgeschäften im Leben zwingend vorgesehen.

Häufig wird eine Beurkundung von Klienten aber auch dann gewünscht, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt.
In der Tat empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. Verträge im Personengesellschaftsrecht oder komplizierte Miet- und Pachtverträge). Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die genannten Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.

Wie finde ich „meinen“ Notar?

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne weiteres auch von einem Notar in Düren beurkundet werden.

Notare und elektronischer Rechtsverkehr

Zukünftig werden Notare verstärkt Aufgaben im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr übernehmen. Der elektronische Rechtsverkehr kann nicht auf Urkunden und Unterschriften zurückgreifen. Der Nachweis, wer eine Erklärung abgegeben hat und dass diese Erklärung inhaltlich dem entspricht, was der Absender in Umlauf gegeben hat, muss in anderer Weise geführt werden. Das Signaturgesetz bietet hierfür verschiedene Verschlüsselungsverfahren an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente codiert und so zum einen gegen Verfälschung gesichert und zum anderen einem bestimmten Absender zugeordnet. Dieser Absender weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird. Das Zertifikat kann zugleich Auskunft darüber geben, ob der Absender befugt ist, als Angehöriger eines Berufsstandes oder als Vertreter einer anderen Person bestimmte Erklärungen abzugeben. Bei der Erstellung eines solchen besonderen Zertifikats unterstützt Sie Ihr Notar. Einzelheiten erfahren Sie von ihm oder Ihrer Zertifizierungsstelle.